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Impressum & AGB's
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Lizenzeigentümer für das hier verwendete WBB von Woltlab:
Marcus Olszok
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- www.bandofgamers.de
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Quelle: Disclaimer von Sören Siebert - Rechtsanwalt Internetrecht
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LAN AGB's
§1
Jeder Teilnehmer, der an den LAN Veranstaltungen teilnimmt, verpflichtet sich durch seine Anmeldung
zur Kenntnisnahme und zur Einhaltung der nun folgenden Regeln, die einen reibungslosen Ablauf der
Lanparty garantieren sollen. Durch seine Anmeldung nimmt der Teilnehmer außerdem in Kauf, bei
Nichtbeachtung eines oder mehrerer Paragraphen, von der Veranstaltung verwiesen werden zu können
- ohne eine Rückerstattung ihres Eintritts zu bekommen. Das Recht hierzu haben allein die zuständigen
LAN Organisatoren. Die MainOrgas bzw. der Veranstalter haben das Hausrecht! Mit dem betreten des
Veranstaltungsortes werden die AGBs rechtsverbindlich akzeptiert!
§1a
Diese Veranstaltung ist nicht Gewinn orientiert. Mit dem Beitrag der Teilnehmer sollen ausschließlich
die entstehenden Unkosten (Miete, Strom, Tische, Technik usw.) gedeckt werden. Eventueller Überschuss
wird für die darauf folgende LAN verwertet bzw. in Investiotionen.
§2
An der LAN kann jeder ab 18 Jahren teilnehmen. Jeder Teilnehmer hat seinen Personalausweis mitzuführen,
um sein Alter zu dokumentieren. Ohne einen gültigen Ausweis kann die Teilnahme an der Lan nicht
gewährleistet werden.
§3
Die Teilnahme an der LAN erfolgt komplett auf eigene Gefahr. Im einzelnen bedeutet dies, dass der
Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann für Schäden, die an mitgebrachter Hardware, an
mitgebrachter Software oder aufgrund von Diebstahl oder Verlust entstehen. Dies beinhaltet auch
Schäden, die aufgrund von Computerviren oder ähnlichem auftreten können. Es wird vor dem Hintergrund
des Diebstahls jedem Teilnehmer nahe gelegt, seinen persönlichen Besitz durch Aufkleber bzw. Etiketten
zu markieren, auch um Verwechslungen auszuschließen.
§4
Jeder Teilnehmer der LAN beteiligt sich zur Deckung der Unkosten mit einem Beitrag (siehe LAN-Anmeldeformular).
Wer zurücktreten muss, aus welchen Gründen auch immer, muss dies bis zu 2 Kalendertage vor dem Beginn
der LAN per Mail oder im Forum bei der Lan-Orga tun. Siehe LAN-Party Kontakt im Anmeldeformular.
§5
Jeder Teilnehmer ist für die Konfiguration seiner Hardware (insbesondere seines Rechners mit Netzwerkkarte)
selbst verantwortlich. Es wird zwar auf der LAN ein Team von Netzwerkhelfern geben, jedoch kann auch
dieses Team nicht jedes System unter Garantie zum Laufen bringen.
§6
Unter einer Grundvoraussetzung an Hardware versteht die Organisation einen vorkonfigurierten Rechner,
der über eine NIC (Network Interface Card, auch Netzwerkkarte genannt) verfügt. Zum Anschluss an das
Netzwerk benötigt jeder Teilnehmer ein RJ45 Kabel von ausreichender Länge (mindestens 5 Meter, besser
10 Meter). Jeder Teilnehmer ist darüber hinaus zur Bereitstellung so vieler Mehrfachsteckdosen angehalten,
wie der Teilnehmer benötigt, um alle von ihm benötigten Stecker auf einen Stecker zu bündeln.
§7
In der Halle herrscht allgemeines Lautsprecherverbot. Kopfhörer sind Pflicht.
§8 Das Mitbringen, das Benutzen, das Kopieren auf fremde oder eigene Datenträger oder das bloße
Vertreiben von illegaler Software (dazu gehört sowohl pornographisches und/oder gewaltverherrlichendes
Material, als auch Raubkopien bzw. unlizensierte Software jeglicher Art) ist auf den LANs nicht erlaubt.
Allerdings weisen wir darauf hin das wir nicht das Recht haben eure Rechner zu untersuchen! Jeder ist
für sich selbst verantwortlich. Das Aufspielen, vertreiben und anbieten von solchem Material kann zum
sofortigen Rauswurf führen!
§9
Aufgrund der großen Menge an mitgebrachter Software ist es den Veranstaltern nicht möglich bzw.
zumutbar die Legalität der Software in allen Fällen zu überprüfen, daher übernehmen die Veranstalter
keinerlei Verantwortung oder Haftung hinsichtlich dieser Inhalte.
§10
Ein Teilnehmer, der die Funktionalität des Netzwerkes in irgendeiner Weise stört oder beeinträchtigt,
kann von der LAN verwiesen werden. Hierzu zählt auch zu hoher und unnötiger Datentransfer über das
Netzwerk (persönliche Anmerkung: Die LAN ist eine LAN-Party, aber das Netzwerk ist in erster Linie
zum Spielen gedacht).
§11
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen oder Getränken ist auf der LAN grundsätzlich erlaubt.
§12 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich selbstverständlich auch zur Einhaltung der Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland. Wer auf der LAN Drogen konsumiert, wird der Polizei übergeben. Alkohol
ist erlaubt, Rauchen ist innerhalb des Gebäudes verboten. Wer es jedoch mit dem Alkohol übertreibt,
fliegt raus. Denn denkt daran, dies ist eine Lanparty.
§13
Besucher sind auf der Lan-Party zwar erlaubt, jedoch haben sie keinen Anspruch auf Teilnahme/Einlass.
§14
Schäden an fremdem Eigentum sind unverzüglich dem Besitzer oder, falls dieser nicht auffindbar ist,
der Organisation zu melden. Für Schäden an dem Haus und deren Inventar haftet der Verursacher (bzw.
seine Versicherung). Alle Schäden sind unverzüglich und umgehend bei der Organisation zu melden.
§15
Auf der LAN werden Turniere ausgespielt. Die Regeln der Turniere sind verbindlich. Sollten diese
gebrochen werden, kann das zur Disqualifikation des Turnieren führen.
§16
Den Anweisungen des Veranstalters bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge
zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Vergabe der IP-Adressen!
§17
Sollte eine der Regeln ungültig sein oder werden, so bleibt der Rest davon unberührt.
§18
Weitere Regeln sind vorbehalten und können vor Ort vom Veranstalter noch geändert oder ergänzt werden.
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Band of Gamers Communitysatzung:
1. Auftreten:
Als Mitglied der Band of Gamers, im Folgenden BoG genannt, ist es uns wichtig, ein gutes Bild
nach außen zu repräsentieren. Daher verhalten wir uns Anderen gegenüber immer korrekt und freundlich.
Auf befreundeten Servern / bei befreundeten Communities tragen wir unseren Namenszusatz (Community-Tag) und
geben uns als Mitglieder der BoG zu erkennen. Selbstverständlich ist für uns, dass wir uns innerhalb
der Community gegenseitig respektieren und so miteinander umgehen, wie wir es auch von Anderen uns
gegenüber erwarten.
2. Teilnahme:
Das Forum stellt das Hauptkommunikationsmittel der Community dar. Jedes Mitglied ist selbst dafür
verantwortlich sich über die Geschehnisse in der Community auf dem Laufenden zu halten und aktiv am
Geschehen teilzunehmen. Sollte ein Mitglied für einen längeren Zeitraum verhindert sein, aktiv am
Geschehen teilzunehmen, ist dies bekannt zu geben. Weiterhin sind folgende Kommunikationsprogramme
Voraussetzung für die aktive Teilnahme: Teamspeak2 und Skype.
3. Community-Design:
Der Namenszusatz (Community-Tag) der BoG sieht folgendermaßen aus: "XG1.net BoG|DeinName". Es ist darauf zu achten,
das "XG1.net BoG|" in nur dieser Schreibweise zu verwenden ist. Der offizielle Slogan der Community lautet
"eSport Passion", wobei auch hier nur diese Schreibweise gültig ist. Das offizielle Logo steht allen
Mitgliedern im Downloadbereich zur Verfügung. Die BoG wird, wenn in der dritten Person verwand, als
Community bezeichnet. Andere Logos, Tags und Slogans sind nicht zu verwenden, da sie das Community
Design verwässern.
4. Mitgliedsbeiträge:
Alle Zahlungen werden zu den angegebenen Zeitpunkten rechtzeitig entrichtet, wobei der Jahresbeitrag
für das Geschäftsjahr im Voraus zu entrichten ist. Bei Ausschluss oder Austritt aus der BoG werden
bereits gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet! Für Neueintritte während des laufenden Geschäftsjahres
wird der Jahresbetrag anteilig bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erhoben. Die Höhe des
Mitgliedsbeitrags wird rechtzeitig vor dem Entrichtungszeitpunkt bekannt gegeben und richtet sich
von der Höhe nach den voraussichtlichen Kosten des folgenden Geschäftsjahres. Bei Auflösung der BoG
wird der verbleibende Kassenbetrag, nach Begleichung aller Verbindlichen, paritätisch auf alle ordentlichen
Mitglieder der BoG aufgeteilt.
5. Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied sind alle Mitglieder, die den Jahresbeitrag gezahlt haben, nicht gesperrt sind
und sich nicht im Aufnahmeprozess befinden. Die Mitgliedschaft dauert für den gezahlten Zeitraum an.
Am Ende des Geschäftsjahres kann inaktiven Mitgliedern die weitere Teilnahme verwehrt werden, wobei
eine Rückkehr über eine verkürzte Anwartschaft möglich ist. Die Mitglieder der BoG sind in keiner anderen
Counterstrike Community als Spieler aktiv.
6. Eintritt:
Jeder Anwärter der BoG durchläuft eine Probezeit von einem Monat. Im Anschluss entscheiden die ordentlichen
Mitglieder über die Aufnahme, wobei eine Mehrheit von 70 vom Hundert für eine Aufnahme gefordert wird.
Der Anwärter wird während seiner Anwartschaft von einem durch die Community berufenen Betreuer (Trialcoach)
unterstützt. Die BoG behält sich das Recht vor, die Anwartschaft innerhalb von zwei Monaten nach der
Abstimmung zu annullieren. Für eine Mitgliedschaft muss der Anwärter das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In der Zeit der Anwartschaft sollen der Anwärter und die Community sich gegenseitig kennenlernen. Nach
der Aufnahme eines Anwärters vergehen mindestens zwei Monate bis zur nächsten Anwartschaft.
7. Ämter:
Die Ämter werden von den Verantwortlichen nach bestem Gewissen im Sinne der BoG durchgeführt, wobei
die Amtsinhaber sich über den erforderlichen Mehraufwand im Klaren sein müssen. Alle erstellten
Leistungen sind Gemeinschaftsgut der BoG. Es sind die Wünsche und Belange der BoG nach Möglichkeit
umzusetzen. Ein Anspruch auf Bekleidung eines Amtes besteht nicht. Jeglicher Amtsmissbrauch wird nach
Punkt 8 geahndet.
8. Verletzung der Communityregeln:
Eine Verletzung der Punkte 1 bis 7 wird geahndet. Bei schwerwiegenden Fällen kann dies zum Ausschluss
führen. Cheaten ist ein solch schwerwiegender Fall. Das gilt für alle Mitglieder, der Status der Betroffenen
ist dabei belanglos.
9.
Alle hier nicht geregelten Entscheidungen werden von den Administratoren der BoG im Sinne der Community
getroffen.
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